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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version 1.3 — gültig ab 14.09.2026

Anlage A zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform Immostagio

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Immostagio (immostagio.com). Er ist Anlage A zu den AGB und wird mit deren Annahme im Bestellprozess (Checkout) durch Bezugnahme wirksam einbezogen. Die zum Zeitpunkt der Annahme gültige Version dieses AVV wird dem Nutzerkonto zugeordnet und gespeichert.

Soweit der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen dieses AVV vor.

§ 1 Parteien und Rollen

Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO): Der Kunde, der über die Plattform Immostagio ein kostenpflichtiges Paket erwirbt und Immobilienfotos hochlädt (nachfolgend „Auftraggeber").

Auftragsverarbeiter (im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO): Trendify e.U., Inhaber DI (FH) Stefan Oelzant, Opernring 1/R 745-748, 1010 Wien, Österreich, office@immostagio.com (nachfolgend „Auftragsverarbeiter" oder „Trendify"), Betreiber der Plattform Immostagio.

Der Auftraggeber ist für die Verarbeitung der von ihm hochgeladenen Immobilienfotos datenschutzrechtlich verantwortlich. Er bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung; der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich in seinem Auftrag und nach seiner Weisung.

§ 2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

(Art. 28 Abs. 3 DSGVO)

Gegenstand: KI-gestützte virtuelle Aufbereitung (virtuelles Home Staging) sowie technische Analyse von Immobilienfotos, die der Auftraggeber über die Plattform hochlädt.

Art der Verarbeitung: Erheben (Upload), Speichern, Analysieren, Übermitteln an Sub-Auftragsverarbeiter zur Bildgenerierung, Bereitstellen der Ergebnisbilder zum Download, Löschen.

Zweck: Ausschließlich die Erbringung der vom Auftraggeber beauftragten Staging-Leistung. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters — insbesondere zu Trainings- oder Analysezwecken außerhalb der Leistungserbringung — findet nicht statt.

Der Upload eines Fotos durch den Auftraggeber gilt als dokumentierte Verarbeitungsweisung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO.

§ 3 Dauer der Verarbeitung

(Art. 28 Abs. 3 DSGVO)

Die Verarbeitung erfolgt für die Laufzeit des Nutzungsvertrags (AGB). Hochgeladene Original-Fotos und erzeugte Staging-Bilder werden unabhängig von der Vertragslaufzeit spätestens 7 Tage nach Upload bzw. Erstellung automatisch gelöscht (Grundsatz der Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Zu Regelungen nach Vertragsende siehe § 11.

§ 4 Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten

(Art. 28 Abs. 3, Art. 30 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Kategorien personenbezogener Daten (soweit in den hochgeladenen Bildern enthalten):

  • Bildnisse abgebildeter Personen (Gesichter),
  • Namensschilder, Klingel- und Postkastenschilder,
  • Kraftfahrzeug-Kennzeichen,
  • Hausnummern und über den Objektbezug identifizierende Adressangaben,
  • persönliche Gegenstände, die auf Identität oder Lebensumstände schließen lassen (z. B. Fotografien, Dokumente, religiöse oder gesundheitsbezogene Gegenstände).

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet ausschließlich die im jeweiligen Bild enthaltenen Daten; er erhebt keine darüber hinausgehenden Daten der betroffenen Personen.

Kategorien betroffener Personen:

  • Eigentümer der abgebildeten Immobilien,
  • Mieter und sonstige Bewohner,
  • Besucher und sonstige im Bild abgebildete Dritte.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(Art. 28 Abs. 3 lit. a–h DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

  1. Weisungsbindung (lit. a): personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, einschließlich in Bezug auf Drittlandübermittlungen (siehe § 9), es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder österreichischem Recht zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Erscheint eine Weisung rechtswidrig, informiert der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich.
  2. Vertraulichkeit (lit. b): zu gewährleisten, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Als Einzelunternehmen ohne Beschäftigte betrifft dies derzeit ausschließlich den Inhaber; bei künftigem Einsatz von Beschäftigten oder Freelancern werden diese vor Zugriff schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  3. Datensicherheit (lit. c): die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen. Die aktuellen TOMs sind in der Anlage TOM (abrufbar unter immostagio.com/tom) beschrieben und Bestandteil dieses AVV.
  4. Sub-Auftragsverarbeiter (lit. d, § 6): weitere Auftragsverarbeiter nur unter den Voraussetzungen des § 6 einzusetzen.
  5. Unterstützung bei Betroffenenrechten (lit. e): den Auftraggeber durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Möglichkeit dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO) nachzukommen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
  6. Unterstützung bei weiteren Pflichten (lit. f): den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO zu unterstützen (Datensicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation). Für Unterstützungsleistungen, die über eine zumutbare Mitwirkung hinausgehen, kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen.
  7. Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 2): dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich (ohne unangemessene Verzögerung) nach Bekanntwerden, unter Angabe aller ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten relevanten Informationen zu melden, damit der Auftraggeber seiner Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO nachkommen kann.
  8. Löschung/Rückgabe (lit. g, § 11): nach Abschluss der Verarbeitung nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
  9. Nachweis und Kontrolle (lit. h, § 8): dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen.

§ 6 Sub-Auftragsverarbeiter

(Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO)

  1. Allgemeine Genehmigung: Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Sub-Auftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist jederzeit abrufbar unter immostagio.com/subprocessors.
  2. Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiterliste — Mitteilung. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Sub-Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, informiert er den Auftraggeber vorab schriftlich per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse. Die Mitteilung benennt den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter mit Firma und Sitz, den Verarbeitungszweck, den Ort der Verarbeitung, bei Verarbeitungen außerhalb des EWR die Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO sowie den vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

    Die Mitteilung erfolgt mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden.

    Abweichend von § 13 Abs. 1 dieses AVV und von § 15 AGB gilt für Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiterliste ausschließlich und abschließend die Frist dieses Absatzes.

    (2a) Einspruch und Folgen. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb der Mitteilungsfrist schriftlich per E-Mail aus einem wichtigen, datenschutzbezogenen Grund widersprechen. Der Auftragsverarbeiter prüft den Widerspruch und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis mit; er kann dem Widerspruch insbesondere durch zusätzliche Schutzmaßnahmen oder eine alternative Lösung abhelfen. Kann der berechtigte Widerspruch nicht ausgeräumt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen; kann der Auftragsverarbeiter die Leistung ohne den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter nicht erbringen, steht ihm dasselbe Kündigungsrecht zu. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bleibt der bisherige Verarbeitungsstand unverändert.

    (2b) Dringende Ersetzung. Muss ein Sub-Auftragsverarbeiter aus dringenden Gründen kurzfristig ersetzt werden — insbesondere zur Abwehr eines konkreten Sicherheitsrisikos (Art. 32 DSGVO), bei Insolvenz, Leistungseinstellung oder Wegfall des bisherigen Anbieters oder bei Wegfall der Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO —, kann der Auftragsverarbeiter den Ersatz abweichend von Abs. 2 auch mit kürzerer Frist einsetzen; ist ein Aufschub nicht möglich, informiert er den Auftraggeber unverzüglich nach dem Wechsel. Die Mitteilung nach Abs. 2 ist unverzüglich nachzuholen und benennt zusätzlich den dringenden Grund. Das Einspruchsrecht und das Kündigungsrecht nach Abs. 2a bleiben unberührt. Eine Änderung, die erstmals eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland begründet, kann nicht auf diesen Absatz gestützt werden.

  3. Gleiche Pflichten (Back-to-Back): Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Sub-Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem AVV festgelegt sind. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung.
  4. Derzeit eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter (verbindlich ist die jeweils unter der obigen URL veröffentlichte Liste):
Sub-AuftragsverarbeiterZweckOrt der VerarbeitungÜbermittlungsgrundlage
OpenAI, L.L.C. (USA)KI-Bildgenerierung / virtuelles Staging der hochgeladenen FotosUSA (Drittland)Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), unter dem OpenAI zertifiziert ist; ergänzend sind die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) vereinbart (siehe § 9)
Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland (EU)KI-gestützte Bildanalyse der hochgeladenen Fotos (technische Analyse zur Vorbereitung des Stagings)EU (EU Data Boundary)EU-Verarbeitung; administrativer Fernzugriff aus Drittländern nicht ausgeschlossen* — EU-Standardvertragsklauseln nach dem Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), ergänzend EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO)
Supabase Pte. Ltd., Singapur — Verarbeitung in Frankfurt am Main (EU)Speicherung der hochgeladenen Fotos, der erzeugten Staging-Bilder und der zugehörigen MetadatenEU (Frankfurt am Main)EU-Verarbeitung; Vertragspartner mit Sitz in einem Drittland, administrativer Fernzugriff aus Drittländern nicht ausgeschlossen* — EU-Standardvertragsklauseln (Modul 3) nach dem Supabase Data Processing Addendum (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Hetzner Online GmbH, Deutschland (EU)Hosting der Anwendung (Compute), soweit sie die hochgeladenen Fotos verarbeitet und zwischenspeichertDeutschland (EU)Keine Drittlandübermittlung

* Zum administrativen Fernzugriff. Bei den mit * gekennzeichneten Anbietern werden die Daten in der EU gespeichert und verarbeitet. Greift technisches Betriebs-, Support- oder Sicherheitspersonal des Anbieters von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf diese Daten zu — etwa zur Behebung einer Störung oder zur Abwehr eines Sicherheitsvorfalls —, ist das datenschutzrechtlich eine Übermittlung in ein Drittland, auch wenn die Daten die Server in der EU nicht verlassen. Ein solcher Zugriff erfolgt anlassbezogen, ist auf das jeweils Erforderliche beschränkt, protokolliert und verschlüsselt. Er ist durch die mit dem jeweiligen Anbieter vereinbarten EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) abgesichert. Bei den hochgeladenen Fotos beschränkt sich diese Möglichkeit auf Störungs- und Sicherheitsfälle; eine routinemäßige Einsichtnahme in die Bildinhalte findet nicht statt.

Umfang dieser Aufstellung. Erfasst sind ausschließlich Dienstleister, die der Auftragsverarbeiter zur Erbringung der Verarbeitung im Auftrag des Auftraggebers nach § 2 heranzieht, also zur Verarbeitung der hochgeladenen Immobilienfotos. Dienstleister, die der Auftragsverarbeiter in eigener Verantwortlichkeit einsetzt — insbesondere für Zahlung, Rechnungsstellung, Kontoverwaltung, E-Mail-Versand an den Auftraggeber sowie für den Betrieb der öffentlichen Marketing-Seiten —, sind keine Sub-Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO und nicht Gegenstand dieses Paragrafen; sie sind in der Datenschutzerklärung (immostagio.com/datenschutz) ausgewiesen. Soweit Supabase und die Hetzner Online GmbH darüber hinaus Daten verarbeiten, für die der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher ist (insbesondere Konto-, Abrechnungs- und Protokolldaten), erfolgt dies außerhalb dieses AVV.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

(Art. 28 Abs. 3 lit. c, Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zum Schutz der verarbeiteten Daten. Diese sind in der Anlage TOM beschrieben, die jederzeit abrufbar ist unter immostagio.com/tom und Bestandteil dieses AVV ist. Sie umfassen insbesondere: EU-Hosting (Supabase Frankfurt, Hetzner Deutschland), Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand, mandantengetrennter Zugriff über Row-Level-Security, Zugriffskontrolle nach dem Need-to-know-Prinzip, automatische Löschung nach 7 Tagen sowie eine automatisierte Personenerkennung als Upload-Kontrolle. Der Auftragsverarbeiter kann die TOMs im Zuge der technischen Weiterentwicklung anpassen, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 8 Kontroll- und Auditrechte

(Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV erforderlichen Informationen zur Verfügung (insbesondere die aktuelle Anlage TOM, abrufbar unter immostagio.com/tom, sowie, soweit vorhanden, Zertifikate oder Prüfberichte der Sub-Auftragsverarbeiter).
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten aus diesem AVV zu überprüfen. Vor-Ort-Kontrollen sind nach angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage), während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs und höchstens einmal jährlich durchzuführen; sie können durch Vorlage aussagekräftiger Nachweise ersetzt werden. Anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht bleiben unberührt.
  3. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer von ihm veranlassten Vor-Ort-Kontrolle. Für Mitwirkung, die über ein zumutbares Maß hinausgeht, kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen. Vom Auftraggeber beauftragte Prüfer sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dürfen keine Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein.

§ 9 Internationale Datenübermittlung (Drittland)

(Kapitel V DSGVO)

  1. Übermittlung zur Bildgenerierung. Zur KI-Bildgenerierung (virtuelles Staging) werden die hochgeladenen Fotos an OpenAI, L.L.C., USA übermittelt und dort verarbeitet. Dies ist die einzige Übermittlung, bei der die hochgeladenen Fotos zur inhaltlichen Verarbeitung in ein Drittland gelangen. Übermittelt wird ausschließlich das für die Bildgenerierung erforderliche Foto; Konto-, Kontakt-, Zahlungs- und Rechnungsdaten werden nicht an OpenAI übermittelt. Zum administrativen Fernzugriff auf die in der EU gespeicherten Daten siehe Abs. 4.
  2. Übermittlungsgrundlage: Die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO); OpenAI, L.L.C. ist unter dem Data Privacy Framework zertifiziert. Ergänzend und als Rückfallgrundlage sind mit OpenAI Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) vereinbart.
  3. Ergänzende Schutzmaßnahmen: OpenAI verarbeitet die über die API übermittelten Inhalte nicht zu Trainingszwecken. Für den eingesetzten Bild-Endpunkt ist Zero Data Retention aktiv, sodass derzeit keine Speicherung stattfindet; ohne Zero Data Retention ist die Speicherung auf höchstens 30 Tage zur Missbrauchskontrolle begrenzt und danach gelöscht. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Eine ausführliche Bewertung enthält die Transfer-Folgenabschätzung.
  4. Speicherung und Analyse in der EU; administrativer Fernzugriff. Alle übrigen Verarbeitungen im Auftrag — insbesondere die Speicherung der hochgeladenen Fotos und der erzeugten Staging-Bilder, die Speicherung der zugehörigen Metadaten sowie die technische Bildanalyse — finden auf Servern innerhalb der EU statt. Bei den hierfür eingesetzten Sub-Auftragsverarbeitern kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass technisches Betriebs-, Support- oder Sicherheitspersonal des jeweiligen Anbieters von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf diese Daten zugreift, etwa zur Störungsbehebung oder zur Abwehr von Sicherheitsvorfällen. Ein solcher Zugriff ist nach Kapitel V DSGVO ebenfalls eine Übermittlung in ein Drittland, auch wenn die Daten auf den Servern in der EU verbleiben. Er erfolgt anlassbezogen, beschränkt sich auf das jeweils Erforderliche und stützt sich auf die mit dem jeweiligen Sub-Auftragsverarbeiter vereinbarten EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO); ist der Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, tritt der Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO hinzu. Die Sub-Auftragsverarbeiterliste weist je Anbieter aus, ob ein solcher Zugriff in Betracht kommt.
  5. Abgrenzung zu Verarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters. Die Zahlungsabwicklung, die Rechnungsstellung, die Verwaltung des Nutzerkontos und der E-Mail-Versand an den Auftraggeber sind keine Verarbeitungen im Auftrag des Auftraggebers. Insoweit ist der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO; dieser AVV findet auf sie keine Anwendung. Diese Verarbeitungen betreffen ausschließlich die Daten des Auftraggebers als Vertragspartner, nicht die von ihm hochgeladenen Fotos und nicht die darin abgebildeten Personen. Die hierfür eingesetzten Dienstleister haben ihren Sitz in der EU; eine konzerninterne Übermittlung in die USA durch den Zahlungsdienstleister ist nicht ausgeschlossen und stützt sich in diesem Fall auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) beziehungsweise auf die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung (immostagio.com/datenschutz).

§ 10 Pflichten und Zusicherungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert als Verantwortlicher zu:

  1. Rechtsgrundlage: über eine gültige Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) für die Verarbeitung der hochgeladenen Fotos zu verfügen und die erforderlichen Rechte (insbesondere von Eigentümern und Bewohnern) einzuholen.
  2. Vermeidung besonderer Kategorien: nach Möglichkeit keine Fotos hochzuladen, die abgebildete Personen erkennen lassen, sowie keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) bewusst zu übermitteln. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der hochgeladenen Bilder.
  3. Information der betroffenen Personen (Art. 13 Abs. 1 lit. f, Art. 14 DSGVO): die betroffenen Personen im Rahmen seiner eigenen Datenschutzerklärung über die Verarbeitung zu informieren, einschließlich der Übermittlung an einen KI-Dienstleister in den USA (OpenAI) und der hierfür einschlägigen Übermittlungsgrundlage (Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln). Zu diesem Zweck stellt der Auftragsverarbeiter die erforderlichen Informationen (u. a. die Sub-Auftragsverarbeiterliste) bereit. Über die in § 9 Abs. 1 genannte Übermittlung hinaus werden die im Auftrag verarbeiteten Daten nicht zur inhaltlichen Verarbeitung in ein Drittland übermittelt. Möglich bleibt der in § 9 Abs. 4 beschriebene administrative Fernzugriff auf die in der EU gespeicherten Daten; auch darüber ist zu informieren, unter Hinweis auf die EU-Standardvertragsklauseln als Grundlage. Die in § 9 Abs. 5 genannten Verarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters betreffen die betroffenen Personen des Auftraggebers nicht und sind daher nicht Gegenstand dessen Informationspflicht.
  4. Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragsverarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Rechtsgrundlage, dem Hochladen unzulässiger Inhalte oder einer unterlassenen Information der betroffenen Personen resultieren.

§ 11 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

(Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)

  1. Original-Fotos und Staging-Bilder werden bereits während der Vertragslaufzeit routinemäßig nach 7 Tagen automatisch gelöscht (§ 3). Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  2. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO für Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen) bleiben unberührt. Für die Dauer der Aufbewahrung wird die Verarbeitung eingeschränkt.

§ 12 Haftung

  1. Im Außenverhältnis gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO.
  2. Im Innenverhältnis der Parteien haftet jede Partei für Schäden, die aus ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich und Verschulden entstehen. Eine unbegrenzte pauschale Freistellung des Auftraggebers durch den Auftragsverarbeiter wird nicht vereinbart. Die Haftungsbeschränkungen der AGB (insbesondere § 10 der AGB) gelten ergänzend, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail genügt. Für die Einbeziehung neuer Versionen gilt das Änderungsverfahren der AGB (§ 15 AGB) entsprechend.
  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlagen: Anlage TOM (immostagio.com/tom), Sub-Auftragsverarbeiterliste (immostagio.com/subprocessors)

Immostagio

Professionelles virtuelles Home Staging entwickelt von Trendify e.U.

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